Der Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf 3 Monate vorher gekündigt werden.
Die Kündigung nach einem Schaden Nachdem die Entschädigung für den Schaden gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Kündigung nach Prämienerhöhung Sollten Beiträge erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden. Je nach Alter des Vertrages muss die Erhöhung eine bestimmte Höhe erreichen:  | Verträge älter 29.7.1964 | die kleinste Beitragserhöhung reicht aus |  | Verträge jünger 29.7.1964 | mehr als 5% Beitragserhöhung |  | Verträge jünger 1.1.1991 | mehr als 10% Beitragserhöhung |
Tip: Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist. |