Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich ( spauml;testens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet alles zur Verhinderung und Minderung eines Schadens zu unternehmen.
Sie müssen die Umstauml;nde die zu dem Schadensfall führten detailiert und wahrheitsgetreu mitzuteilen.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Sollte es über den Haftpflichtanspruch zu einem Rechtsstreit kommen , so ist die Prozeßführung dem Versicherer zu überlassen.