der VN als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens wie z.B.:
als Radfahrer.
als Halter oder Hüter von zahmen
Haustieren – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen
Reit- und Zugtieren.
als Inhaber
als Dienstherr der in seinem Haushalt
tätigen Personen.
eines im Inland gelegenen
Einfamilienhauses
bei der Ausübung von Sport,
ausgenommen Jagd
einer oder einige im Inland gelegenen
Wohnungen einschließlich Ferienwohnung.
als Familien- und Haushaltsvorstand.
eines im Inland gelegenen
Wochenendhauses sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu
Wohnzwecken verwendet werden
Als mitversichert gelten auch:
der Ehegatte des VN.
die unverheirateten Kinder .(Kindern
über 18 nur, wenn sie sich noch in einer Schul- oder sich
unmittelbar anschließenden Ausbildung befinden sowie beim
Grundwehr- oder Zivildienstes bleibt der Versicherungsschutz
ebenfalls bestehen.
Privathaftpflicht für
Junioren bis zum 25. Lebensjahr. und Versicherungen
für Senioren ab 60. Lebensjahr 25 Mio. EUR
Versicherungssumme f. Personen u Sachschäden
EUR
41,41 p. a.