Die Privathaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei. ( ein Geschädigter hat keinen Direktanspruch an den Versicherungsgeber).
Des Weiteren leistet der Versicherer auch bei Schäden die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)als Folge haben, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Der Versicherer leistet in Fällen die den Todesfall, eine Verletzung oder andere gesundheitliche Schäden von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat.
Hierzu übernimmt der Versicherer folgende Aufgaben:
 | Die Prüfung der Haftungsfrage (besteht und wenn ja in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz ). |
 | Die Wiedergutmachung von Schäden bei einem Anspruch |
 | Eine Abwehr unberechtigter oder auch überhöhte Forderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört. |
Die Privathaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist jedoch nur bis zu einem Jahr.
Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungsumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres jedoch normalerweise nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.