zum online Rechner Privathaftpflicht |  | Warum Privathaftpflicht Auch wenn man noch so gewissenhaft ist, hat man mal einen schlechten Tag oder ist in Eile oder man ist aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache - schon ist es passiert: Man muss mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen für einen Schaden aufkommen und zahlen - häufig ein ganzes Leben lang. Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf ihre Erben über. Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ableiten. Man versteht unter Haftpflicht die gesetzliche Verpflichtung, für die Schäden aufzukommen die man anderen zugefügt hat, zum Beispiel durch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergeßlichkeit. Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Typische "Fälle" für die Privathaftpflicht :
 | Sie haben den Gehweg vor Ihrem Haus ist nicht geräumt / gestreut und ein Passant verletzt sich. |  | Sie sind bei Freunden zu Besuch und beschädigen den Teppich z.B. durch verlieren von Zigarettenasche oder durch Umwerfen eines Weinglases. |  | Sie verursachen als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall. |
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